Es ist entscheidend, ob es sich um den Verkauf aus dem Privatvermögen stammenden Gegenständen handelt:

Der Dachboden der Großeltern, die Briefmarken- oder Münzsammlung, die aufgelöst werden soll etc. Dafür muss man kein Gewerbe anmelden.

Sobald allerdings eine Form des Handels betrieben wird und dabei Wiederholungsabsicht besteht und eine klare Gewinnabsicht besteht, ist ein Gewerbe anzumelden. Das heißt wenn man sich gebrauchte Gegenstände beschafft und diese auf Flohmärkten verkauft und das in regelmäßigen Abständen ist der Gewerbeschein Pflicht.

Sie können also beruhigt Ihre entrümpelten Gegenstände auf dem Flohmarkt verkaufen, lediglich die Standgebühren des jeweiligen Flohmarktveranstalters fallen dabei an.

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